Vw/RiDV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietGerichtsverfassung und Berufsrecht der Rechtspflege§ 2 Vw/RiDV SLVerordnung über einander entsprechende Ämter im Verwaltungs- und Richterdienst Vom 30. März 1990 § 1§ 3 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiBei der Ernennung eines Beamten oder einer Beamtin auf Lebenszeit zum Richter oder zur Richterin auf Lebenszeit gilt § 1 entsprechend. § 1§ 3