§ 6 VDVVerordnung zu Vertrauensdiensten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 NvWVVerordnung über ergänzende Bestimmungen zur Nutzung nicht verfügbarer Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Verwertungsgesellschaftengesetz
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.
§ 10 FoVDVForstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
§ 10 VermVVVerordnung über das Vermögensverzeichnis
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
§ 2 BDWVVerordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.