Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Berufsausbildungsverhältnisse, auf die die Übergangsvorschriften in § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) angewandt werden, gelten die bisherigen Vorschriften weiter.