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Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte Vom 19. März 2001
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.