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Die Fachhochschule für Verwaltung wird als Ausbildungseinrichtung für Beamte des gehobenen Dienstes errichtet. Sie vermittelt auf wissenschaftlicher Grundlage eine auf die Aufgaben der Verwaltung bezogene Ausbildung. Die fachwissenschaftliche Ausbildung erfolgt nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Die Fachhochschule für Verwaltung wirkt in Grundsatzfragen mit den übrigen staatlichen Fachhochschulen zusammen.
Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport kann der Fachhochschule für Verwaltung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Bildungsaufgaben zum Erwerb der Hochschulreife durch Rechtsverordnung übertragen.
Die Fachhochschule für Verwaltung führt Fortbildungsveranstaltungen durch; zur Deckung der Kosten können Gebühren erhoben werden.