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Die Studierenden an der Fachhochschule für Verwaltung bilden zur Wahrnehmung ihrer Belange gegenüber der Fachhochschule einen Personalrat. Die Gesamtheit der Studierenden gilt im Sinne des Personalvertretungsgesetzes für das Saarland als Dienststelle, der Rektor als Leiter der Dienststelle. Die Amtszeit des Personalrats beträgt ein Jahr. Wahlrecht und Wählbarkeit sind unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit zur Fachhochschule. Wahlberechtigung und Wählbarkeit bei der Stammbehörde bleiben unberührt. Im Übrigen ist das Personalvertretungsgesetz für das Saarland sinngemäß anzuwenden. Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften