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Wer die Laufbahnprüfung oder eine entsprechende Prüfung bestanden hat, kann von der Fachhochschule diplomiert werden. Das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft kann die Hochschulreife verleihen. Das Nähere über die Diplomierung bestimmt das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft durch Rechtsverordnung [3].