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Über die Beschwerde entscheidet das Oberverwaltungsgericht durch Beschluß.
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch Beschluss.
Das Oberverwaltungsgericht kann über die Berufung durch Beschluß entscheiden, wenn es sie einstimmig für begründet oder einstimmig für unbegründet hält und eine…
Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das…
Über die Beschwerde entscheidet das Landessozialgericht durch Beschluß.
Über die Beschwerde entscheidet die Aufsichtsbehörde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.