§ 68 SDGSaarländisches Disziplinargesetz (SDG) Vom 13. Dezember 2005*
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch Beschluss. Kapitel 4 Disziplinarverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
§ 69 SächsDGSächsisches Disziplinargesetz
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch Beschluss.
§ 150 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
Über die Beschwerde entscheidet das Oberverwaltungsgericht durch Beschluß.
§ 66 BDGMündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Berufung, wenn das Disziplinarverfahren nicht auf andere Weise abgeschlossen wird, auf Grund mündlicher…
§ 79 Abs. 5 OWiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluß. Richtet sich die Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil, so kann das Beschwerdegericht auf Grund einer…