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die Namen des Vorsitzenden und der anwesenden Ausschussmitglieder,
Für Ausschüsse, Beiräte und andere kollegiale Einrichtungen (Ausschüsse) gelten, wenn sie in einem Verwaltungsverfahren tätig werden, die §§ 89 bis 93, soweit…
Die Ausschüsse sollen zu einem Drittel aus Mitgliedern der Hauptversammlung aus der Wahlgruppe 2 bestehen.
Mitgliederverzeichnis (§ 6 Abs. 3),
befinden.
den Gruppenführerinnen und Gruppenführern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.