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Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über
den Ort und den Tag der Sitzung,
die Namen des Vorsitzenden und der anwesenden Ausschussmitglieder,
den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge,
die gefassten Beschlüsse,
das Ergebnis von Wahlen.
Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und, soweit ein Schriftführer hinzugezogen worden ist, auch von diesem zu unterzeichnen. Teil VIII Schlussvorschriften
den Ort und den Tag der Sitzung,
den verhandelten Verfahrensgegenstand,
die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,
Über das Ergebnis der Sitzung des Verwaltungsrates ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom vorsitzenden Mitglied und einem weiteren vom Verwaltungsrat zu…
Namen und Anwesenheit der Anwärterinnen und Anwärter;
Über die Sitzungen des Verbandsrates sind Niederschriften zu fertigen. Beschlüsse sind besonders zu kennzeichnen. Die Niederschriften sind von der oder von dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.