Anlage Wabau-AusbV 2004
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1081 - 1087) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur WasserbauerinLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitlicher Richtwert in Wochen im1. - 18. Monat19. - 36. Monat12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken (§ 4 Nr. 5) 2*) 3*)6Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 6) 4*) 5*)7Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern (§ 4 Nr. 7) 6 48Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Vermessungen (§ 4 Nr. 8) 6*) 2*)9Herstellen von Bauwerksteilen (§ 4 Nr. 9) 12 410Handhaben von Werkzeugen, Bedienen von Geräten und Maschinen (§ 4 Nr. 10) 3 211Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern (§ 4 Nr. 11) 7 1212Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen (§ 4 Nr. 12) 6 313Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern (§ 4 Nr. 13) 6 514Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken für den Insel- und Küstenschutz (§ 4 Nr. 14) 2 615Durchführen von Aufgaben der Bauüberwachung (§ 4 Nr. 15) 1016Durchführen von Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Gewässerbettes, Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser (§ 4 Nr. 16)Inspizieren und Unterhalten von Gewässerbetten: 4 5Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser: 6 317Durchführen von gewässerkundlichen Messungen (§ 4 Nr. 17) 3 218Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr (§ 4 Nr. 18) 2 419Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten (§ 4 Nr. 19) 5 220Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken (§ 4 Nr. 20) 2 321Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 21) 2*) 3*)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Informationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
Anwendersoftware nutzen
Daten sichern und pflegen
Vorschriften zum Datenschutz beachten
Kommunikationstechniken aufgabenorientiert anwenden
Sachverhalte darstellen
berufsspezifische Rechtsvorschriften, technische Regelwerke, Betriebsanweisungen und Informationen beschaffen und anwenden
Arbeitsaufträge hinsichtlich der Anforderungen prüfen
Einsatz von Arbeitsmitteln sowie Bau-, Werk- und Hilfsstoffe festlegen
Zeitpläne erstellen, Reihenfolge der Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, herstellungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Tagesberichte erstellen
Aufgaben im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Gespräche situationsgerecht führen
Zeitpläne und Arbeitsschritte mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten abstimmen
Sicherheitsausrüstungen einsetzen
Materialien, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom durchführen
Wasserbaustellen, insbesondere unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, Ergonomie, Hochwasserwahrscheinlichkeit und Witterungsbedingungen, einrichten
Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
verkehrssichernde Maßnahmen, insbesondere durch straßenverkehrsrechtliche Beschilderung und durch Schifffahrtszeichen, durchführen
Baustellenverordnung und Gefährdungsanalyse anwenden
Wasserbaustellen, insbesondere durch Fangedamm, Ölsperre, Wasserhaltung und Baustellenpegel, sichern
Wasserbaustellen räumen und übergeben
örtliche Aufnahmen skizzieren und zeichnerisch darstellen
technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Regelwerke, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
Standlinien einrichten, fluchten und winkeln
Profillehren für Böschungen ansetzen
Flur- und Wasserstraßenkarten lesen, Messergebnisse übertragen
Landanschlüsse anhand von Koordinaten und Höhennetz aufnehmen und zeichnerisch darstellen
Skizzen und Zeichnungen nach Vorschriften für Unterhaltungsmaßnahmen anfertigen
Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen und pflegen, Messungen durchführen und Ergebnisse protokollieren
Zeichnungen und Pläne, insbesondere für Baukörper, Stahlwasserbauteile und Gewässerquerschnitte, lesen und anwenden
Bau-, Werk- und Hilfsstoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und nach Arbeitsauftrag auswählen
Bau-, Werk- und Hilfsstoffe sowie Bauteile transportieren und lagern
Holzverbindungen herstellen
Schalungen für Bauteile herstellen
Bewehrungen nach Vorgaben herstellen und einbauen
Beton entsprechend den Expositionsklassen herstellen, prüfen, einbringen, verdichten und nachbehandeln
Festbetonprüfungen durchführen und Ergebnisse bewerten
Bauteile entschalen, Oberflächen nachbehandeln
Bauteile aus künstlichen und natürlichen Steinen herstellen
Böden prüfen und verwenden
Bitumen und Asphalt prüfen und verwenden
waagerechte und senkrechte Sperrungen ausführen
Beton- und Stahlbetonteile instand halten und sanieren
Anstrich- und Konservierungsstoffe auswählen und anwenden
Handwerkzeuge auswählen, handhaben und instand halten
handgeführte Maschinen bedienen
Geräte und Maschinen auswählen und unter Beachtung der Schutzeinrichtungen rüsten und bedienen
Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Böden und Gewässer vor Verunreinigungen schützen
Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastenaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen
Geräte und Maschinen warten
Fehler und Störungen an Geräten und Maschinen feststellen und melden, Maßnahmen zu deren Beseitigung veranlassen
Konstruktion und Funktion, insbesondere von Schleusen, Hebewerken, Wehren, Sperr- und Sicherheitstoren, Brücken, Dükern, Durchlässen, Deichsielen, Schöpfwerken, Sperrwerken und Ausrüstungsteilen, unterscheiden und darstellen
Bauweisen und Funktionen von Regelungsbauwerken unterscheiden und darstellen
Unterhaltungsarbeiten an Deichen und Dämmen durchführen
Maßnahmen der Flussregelung durchführen
Regelungsbauwerke herstellen und unterhalten
Maßnahmen zur Trockenlegung von Bauwerken und Anlagen durchführen, Revisionsverschlüsse ein- und ausbauen, Wasserhaltung betreiben
Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen, sicherheitstechnische Maßnahmen bei Gefahren ergreifen
Bauwerke nach Aufgabenblättern überwachen
Bauwerksschäden feststellen und dokumentieren
Brückenbauwerke nach Normen und Richtlinien überwachen
Beobachtungs- und Messdienste an Deichen und Dämmen durchführen, Schäden feststellen und melden
Ufersicherungen, insbesondere Deckwerke und senkrechte Ufereinfassungen, entsprechend den Anforderungen unterscheiden, herstellen und instand halten
Ufertreppen herstellen und instand halten
Unterhaltungswege herstellen, kontrollieren und instand halten
Schäden feststellen, Maßnahmen zur Verkehrssicherung durchführen
Vorschriften und Zuständigkeiten für die Durchführung von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern beachten
ökologische Gesichtspunkte bei der Gestaltung und Unterhaltung von Gewässern und Auen berücksichtigen
Treib- und Strandgut aufnehmen und sortengerecht trennen, Entsorgung veranlassen
Vegetation nach Arten und Funktionen unterscheiden
Lebendbauweisen auswählen und einbauen
Pflege- und Entwicklungspläne umsetzen
Bepflanzung, insbesondere Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, durchführen
durch Tiere und Pflanzen verursachte Schäden feststellen und melden
Baumschäden feststellen und dokumentieren, Sicherungsmaßnahmen ergreifen
Funktionen und Aufgaben des Insel- und Küstenschutzes unterscheiden und darstellen
Bauwerke des Insel- und Küstenschutzes, insbesondere Buhnen, Deiche und Strandmauern, herstellen und instand halten
Maßnahmen des Insel- und Küstenschutzes, insbesondere unter Berücksichtigung von Strand- und Dünenbildung durch Sandvorspülungen, Anlegen von Dünen und Bepflanzungen, durchführen
Leistungsverzeichnisse und Baubeschreibungen anwenden
Bauarbeiten betreuen, vertraglich vereinbarte Leistungen kontrollieren
Bautagebücher führen
Tagesberichte kontrollieren
Baufortschritt prüfen und dokumentieren
Mengen und Massen ermitteln, Aufmaße erstellen, Baustofflieferungen überprüfen
Methoden zur Bestimmung der Fahrrinnen- und Fahrwassertiefe unterscheiden und anwenden
Peilungen durchführen, auswerten und in Lagepläne übertragen
Maßnahmen zur Überwachung von Fahrrinne und Fahrwasser durchführen und rechnergestützt dokumentieren
Abrahmungen ausführen, Positionierung mittels satellitengestützter Verfahren vornehmen
Arbeiten zur Gewässerbettunterhaltung durchführen, insbesondere Baggerpläne erstellen und Baggermassen ermitteln sowie Geschiebezugabe berücksichtigen
Schifffahrtszeichen zuordnen
Schifffahrtszeichen auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen, warten und Mängel beseitigen
schwimmende Schifffahrtszeichen einmessen, auslegen, auswechseln und einziehen
feste Schifffahrtszeichen einmessen und aufbauen
Pegelarten unterscheiden, Kontrollmessungen vornehmen, Messwerte protokollieren
Pegel, insbesondere Latten- und Schreibpegel, warten
Abfluss- und Strömungsmessungen durchführen
hydrologische Hauptwerte ermitteln und Zusammenhänge erläutern
Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz unterscheiden, Vorschriften beachten
bei Kontrollen von Gewässern, Hochwasserschutzdeichen, wasserbaulicher und wasserwirtschaftlicher Anlagen mitwirken
Hochwasser- und Eismeldedienste durchführen
bei der Abwehr von Gefahren durch Eis mitwirken
Hilfskräfte einweisen und anleiten, Lageberichte erstellen
Hochwasserschäden feststellen und melden
schwimmende Fahrzeuge und Geräte nach Verwendungszweck unterscheiden
schifffahrtspolizeiliche Vorschriften anwenden
Vorschriften über Ausrüstung und Bemannung von Wasserfahrzeugen anwenden
Handkahn, Prahme und motorisierte Kleinfahrzeuge führen
Taue und Drahtseile verwenden
Ladungsgewicht von Wasserfahrzeugen ermitteln
Bauweisen, Funktionen und Aufgaben unterscheiden
Regelungs- und Steuerungseinrichtungen bedienen und warten
bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Prüfung der Dichtigkeit und Standsicherheit mitwirken
Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich und bei Ausführung durch Dritte anwenden
Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und anhand von Vorgaben prüfen
Ursachen von Mängeln feststellen und dokumentieren
zur kontinuierliche Verbesserung von Arbeitsvorgängen und Arbeitsergebnissen beitragen
Kosten- und Leistungsrechnung sowie Methoden zum wirtschaftlichen Handeln anwenden
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.