Gesetze
Gesetz wird geladen …
Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen Vernetzung, des prioritären Lebensraumtyps: 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, der Lebensraumtypen: 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), und der Arten und ihrer Lebensräume: 1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) 1163 Groppe (Cottus gobio). Schutzzweck ist zudem die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft.