§ 556c Abs. 4 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 7 WärmeLVAbweichende Vereinbarungen
Eine von den Vorschriften dieses Abschnitts abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 559e Abs. 5 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 556 Abs. 5 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 oder Absatz 3a abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 554 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.