§ 12 WärmeLVAbweichende Vereinbarungen
Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Abschnitts abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 1 Abs. 3 AVBFernwärmeVVerordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Der Vertrag kann auch zu allgemeinen Versorgungsbedingungen abgeschlossen werden, die von den §§ 2 bis 34 abweichen, wenn das Fernwärmeversorgungsunternehmen…
§ 556c Abs. 4 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 1 Nr. 1 WärmeLVGegenstand der Verordnung
Vorschriften für Wärmelieferverträge, die bei einer Umstellung auf Wärmelieferung nach § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen werden, und
§ 16 WBVGGesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen
Von den Vorschriften dieses Gesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.