§ 20 Abs. 2 WaffRGGesetz über das Nationale Waffenregister
Die §§ 13 bis 18 sind auf das automatisierte Abrufverfahren entsprechend anzuwenden.
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 WaffRGGesetz über das Nationale Waffenregister
die ersuchende oder im Fall des automatisierten Verfahrens die abrufende Stelle,
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 VWDG-DVVerordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes
dass die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens wegen der Vielzahl der Übermittlungsersuchen oder der besonderen Eilbedürftigkeit angemessen ist und
§ 36 Abs. 2g StVGStraßenverkehrsgesetz
Die Übermittlung nach § 35 Absatz 2a darf durch Abruf im automatisierten Verfahren erfolgen.
§ 8 Abs. 4 IntVVerordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler
Die Übermittlungen nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 können auch im automatisierten Abrufverfahren nach § 10 des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen, wenn…