§ 25 Abs. 2 Nr. 6 EuWGGesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
die Wahlzeit,
§ 26 Abs. 2 EuWGGesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Für das Wahlprüfungsverfahren gelten die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes mit Ausnahme des § 6 Abs. 3 Buchstabe e, des § 14 Satz 2 und des § 16 Abs. 2 und…
§ 92 Nr. 7 SächsPersVGSächsisches Personalvertretungsgesetz
die probeweise Durchführung von Wahlen in elektronischer Form, insbesondere die technischen und organisatorischen Abläufe, die zur Gewährleistung der…
Anlage 1 BWahlGBundeswahlgesetz
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1409)
§ 24 Abs. 2 ErftVG NRWBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über den Erftverband
Die Wahl ist eine Personenwahl. Das Nähere regelt die Satzung.