Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wiesenlandschaft bei Wahlschied“ L 6607-301 Vom 31. März 2017
Ordnungswidrig im Sinne des § 52 Absatz 1 Nummer 5 des Saarländischen Naturschutzgesetzes handelt, wer in dem Schutzgebiet vorsätzlich oder fahrlässig gegen Regelungen der §§ 3 oder 4 verstößt.
§ 7 WahlschWiesLSchGV SL
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