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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Bist im Bereich der Gemeinden Überherrn und Wadgassen vom 1. März 1999 (Amtsbl. S. 354) außer Kraft. Anlage