§ 1 Anordn§80SWGV SLVerordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Stadt Völklingen, der Gemeinde Wadgassen, der Gemeinde Bous, der Gemeinde Ensdorf, der Stadt Saarlouis, der Gemeinde Waller-fangen, der Stadt Dillingen, der Gemeinde Rehlingen-Siersburg und der Gemeinde Beckingen Vom 18. Oktober 2007SchutzzweckZitatstelle…von Schäden durch Hochwasser werden für das in § 2 beschriebene Gebiet die Bestimmungen des § 80 SWG für anwendbar erklärt und die allgemein verbindlichen Anordnungen nach § 3 getroffen.Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Stadt Völklingen, der Gemeinde Wadgassen, der Gemeinde Bous, der Gemeinde Ensdorf, der Stadt Saarlouis, der Gemeinde Waller-fangen, der Stadt Dillingen, der Gemeinde Rehlingen-Siersburg und der Gemeinde Beckingen Vom 18. Oktober 2007
§ 1 Anwend§80SWGSBV SLVerordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken Vom 22. Juni 2009SchutzzweckZitatstelle…von Schäden durch Hochwasser werden für das in § 2 beschriebene Gebiet die Bestimmungen des § 80 SWG für anwendbar erklärt und die allgemein verbindlichen Anordnungen nach § 3 getroffen.Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken Vom 22. Juni 2009
§ 1 Anwend§80SWGV SLVerordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Gemeinde Kleinblittersdorf Vom 12. August 2008SchutzzweckZitatstelle…von Schäden durch Hochwasser werden für das in § 2 beschriebene Gebiet die Bestimmungen des § 80 SWG für anwendbar erklärt und die allgemein verbindlichen Anordnungen nach § 3 getroffen.Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Gemeinde Kleinblittersdorf Vom 12. August 2008
§ 5 AlsbMarEppÜbschwV SLVerordnung betreffend die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Alsbach im Bereich der Gemeinden Marpingen und Eppelborn Vom 8. April 2002In-/Außer-Kraft-TretenZitatstelleGleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet am Alsbach im Bereich der Gemeinden Marpingen…Verordnung betreffend die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Alsbach im Bereich der Gemeinden Marpingen und Eppelborn Vom 8. April 2002
§ 5 LoshBachV SL 2003Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Losheimer Bach im Bereich der Gemeinde Losheim und der Stadt Wadern Vom 1. April 2003In/Außer-Kraft-TretenZitatstelleGleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet am Losheimer Bach im Bereich der Gemeinde Nonnweiler…Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Losheimer Bach im Bereich der Gemeinde Losheim und der Stadt Wadern Vom 1. April 2003
§ 5 LösterV SL 2003Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Löster im Bereich der Gemeinde Nonnweiler und der Stadt Wadern Vom: 1. April 2003In/Außer-Kraft-TretenZitatstelleGleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Ill im Bereich der Gemeinden Illingen,…Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Löster im Bereich der Gemeinde Nonnweiler und der Stadt Wadern Vom: 1. April 2003
§ 5 NaheNohfÜbschwV SLVerordnung betreffend die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Nahe im Bereich der Gemeinde Nohfelden Vom 8. April 2002In-/Außer-Kraft-TretenZitatstelleGleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Nahe im Bereich der Gemeinde Nohfelden…Verordnung betreffend die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Nahe im Bereich der Gemeinde Nohfelden Vom 8. April 2002
§ 5 RosselV SL 2003Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Rossel im Bereich der Gemeinde Großrosseln und der Mittelstadt Völklingen Vom 1. April 2003In/Außer-Kraft-TretenZitatstelleGleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Rossel im Bereich der Gemeinde Großrosseln…Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Rossel im Bereich der Gemeinde Großrosseln und der Mittelstadt Völklingen Vom 1. April 2003
§ 5 SchwemmIllV SLVerordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Ill im Bereich der Gemeinden Illingen, Merchweiler und Eppelborn Vom 1. März 2002In-/Außer-Kraft-TretenZitatstelleGleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Ill im Bereich der Gemeinden Illingen,…Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Ill im Bereich der Gemeinden Illingen, Merchweiler und Eppelborn Vom 1. März 2002
§ 5 ÜbschwGebNiedRehlingenV SLVerordnung betreffend die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Nied im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg Vom 12. November 2001In-/Außer-Kraft-TretenZitatstelleGleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Nied im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg…Verordnung betreffend die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Nied im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg Vom 12. November 2001
§ 5 ÜbschwGebOsterFreisenuaV SLVerordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Oster im Bereich der Gemeinde Freisen, der Kreisstadt St. Wendel, der Stadt Ottweiler und der Kreisstadt Neunkirchen Vom 5. November 2001In-/Außer-Kraft-TretenZitatstelleGleichzeitig tritt die Verordnung betreffend die vorläufige Anwendung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Oster im Bereich der Gemeinde Freisen,…Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Oster im Bereich der Gemeinde Freisen, der Kreisstadt St. Wendel, der Stadt Ottweiler und der Kreisstadt Neunkirchen Vom 5. November 2001
§ 5 ÜbschwGebPrimsNonnweileruaV SLVerordnung betreffend die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Prims im Bereich der Gemeinde Nonnweiler, der Stadt Wadern und der Gemeinde Schmelz Vom 1. Dezember 2000In/Außer-Kraft-TretenZitatstelleGleichzeitig tritt die Verordnung über die vorläufige Anordnung des § 80 SWG für das beabsichtigte Überschwemmungsgebiet an der Prims im Bereich der Gemeinde Nonnweiler,…Verordnung betreffend die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Prims im Bereich der Gemeinde Nonnweiler, der Stadt Wadern und der Gemeinde Schmelz Vom 1. Dezember 2000