Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der in den Gemarkungen Differten und Berus gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Saarbergwerke AG, Saarbrücken Vom 20. März 1984
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
§ 9 WasSchDiffBerusV SL
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