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Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung und zum Schutz des Grundwassers wird das in § 2 näher umschriebene Schutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden die allgemein verbindlichen Anordnungen nach den §§ 3 bis 6 erlassen.
Begünstigter im Sinne von § 37 Abs. 3 SWG bzw. § 13 Abs. 1 LWG Rh.-Pf. ist der Zweckverband Wasserversorgung Bliestal, Hohenzollernstraße 104 bis 106,66117 Saarbrücken.