Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets (WSG) betreffend die Wassergewinnungsanlage des Wasserleitungszweckverbandes „Gau-Süd“ in Wallerfangen Vom 15. März 1973
Diese Verordnung tritt mit dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Der Minister des Innern [10]
§ 8 WasSchGGauSüdV SL
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