Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der in der Gemarkung Differten, im Bisttal und im Hufengebiet gelegenen Wassergewinnungsanlagen (Wasserschutzgebietsverordnung Hufengebiet) Vom 18. März 1985
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Anlage
§ 9 WasSchGHufengebietV SL
§ 9 WasSchGHufengebietV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen