Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Mettlach, Losheim am See und der Ortsgemeinde Taben-Rodt (Wasserschutzgebietsverordnung „Hundscheid, Weißenborn und Eschenbruch“) Vom 20. Februar 2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes und im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz in Kraft. Anlage
§ 10 WasSchGHundV SL
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