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Soweit durch die Festsetzung Flächen des Landes Rheinland-Pfalz betroffen sind, handelt das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes unter Anwendung des in Rheinland-Pfalz geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, - Obere Wasserbehörde - Koblenz.