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Zuständige Behörde für die Durchführung des wasserrechtlichen Verwaltungsverfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Mettlach, Losheim am See und in der Ortsgemeinde Taben-Rodt zu Gunsten der Gemeinde Mettlach ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken.