Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die in Nonnweiler-Primstal gelegenen Wassergewinnungsanlagen der Gemeinde Nonnweiler (Wasserschutzgebietsverordnung Primstal) Vom 12. Dezember 1986
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Anlage
§ 9 WasSchGPrimstalV SL
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