Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der im Werbelner Bachtal gelegenen Wassergewinnungsanlagen des Wasserzweckverbandes Warndt, Am Bürgermeisteramt 1, 66333 Völklingen-Ludweiler (Wasserschutzgebietsverordnung Werbelner Bachtal) Vom 26. Mai 1986
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Anlage
§ 9 WasSchGWerbelnerBtV SL
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