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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Mittelstadt St. Ingbert (Wasserschutzgebietsverordnung Saarbrücken/Scheidter Tal) vom 13. Dezember 1989 (Amtsbl. 1990 S. 57) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Mittelstadt St. Ingbert vom 21. Januar 1992 (Amtsbl. S. 98) außer Kraft.