Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in den Ortsteilen Losheim, Hausbach und Bachem der Gemeinde Losheim am See (Wasserschutzgebietsverordnung Stocksbruch) Vom 23. April 1991
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Anlage
§ 9 WasSchGStocksbruchV SL
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