Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Kreisstadt St. Wendel und der Gemeinde Marpingen (Wasserschutzgebietsverordnung „St. Wendeler Wurzelbach“) Vom 23. November 2016
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anlage
§ 10 WasSchGStWWurzelbV SL
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