Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets im Stadtteil Bübingen der Landeshauptstadt Saarbrücken und in der Gemeinde Kleinblittersdorf (Wasserschutzgebietsverordnung „Hahnenklamm“) Vom 21. Januar 2003
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anlage
§ 10 WasSchutzHKlammV SL
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