Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in den Stadtteilen Altheim und Böckweiler der Stadt Blieskastel (Wasserschutzgebietsverordnung „Altheim“) Vom 11. März 2002
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anlage
§ 10 WasSGAlthV SL
§ 10 WasSGAlthV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen