Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
Die in Artikel 2 genannten Beschäftigten werden am Dienstort Berlin übernommen.
Art 3 WAStAÜStVtr
Art 3 WAStAÜStVtrKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen