Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 WaStrNOKanalÜbgV
§ 3 WaStrNOKanalÜbgVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen