§ 1 WaStrSchlBetrZV 2009Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten
Die Betriebszeiten der Schleusen an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West werden gemäß dem Anhang…
§ 6 WaStrSchlBetrZV 2013Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den…
§ 2 Nr. c) WaStrSchlBetrZV 2009Schleusungen außerhalb der Betriebszeiten
die Angaben der Schleusen, die durchfahren werden sollen,
§ 3 WaStrSchlBetrZV 2009Abweichungen von Schleusenbetriebszeiten
Von den im Anhang festgesetzten Schleusenbetriebszeiten kann aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen vorübergehend abgewichen werden. Diese Änderungen…
§ 1 WaStrSchlBetrZV 2013Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost
Die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost sind in der Anlage…