§ 18 Abs. 1 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Für den Übergang der in § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes genannten Ausgaben und der in § 3 dieses Gesetzes genannten Einnahmen ist Stichtag der 1. April 1950. Alle…
§ 7 ÜblG 4Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern
Soweit nach diesem Gesetz Einnahmen und Ausgaben vom Bund auf die Länder und von den Ländern auf den Bund übergehen, stehen die nach dem 31. März 1955…
§ 6 WaStrVermRGGesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen
Ein Ersatz für Aufwendungen und Verwendungen, die bis zum 20. September 1949 von den Ländern in Bezug auf Eigentum und Vermögensrechte der in § 1 bezeichneten…
Art 120 Abs. 2 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Einnahmen gehen auf den Bund zu demselben Zeitpunkte über, an dem der Bund die Ausgaben übernimmt.
§ 8 Abs. 1 ÜblG 5Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund
Soweit nach diesem Gesetz Einnahmen vom Saarland auf den Bund übergehen, stehen die von dem jeweils in Betracht kommenden Stichtag ab eingehenden Einnahmen dem…