WasUTechAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 WasUTechAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.