§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 VersVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 VersResAbVVerordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Versorgungsreserve
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 VerklVVerordnung über die Bestimmung der zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.