Gesetze
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Zweck der Stiftung ist es, das Andenken an das Wirken Willy Brandts für Freiheit, Frieden und Einheit des deutschen Volkes und die Sicherung der Demokratie für Europa und die Dritte Welt, die Vereinigung Europas und für die Verständigung und Versöhnung unter den Völkern sowie für den Nord-Süd-Dialog zu wahren und so einen Beitrag zum Verständnis der Geschichte dieses Jahrhunderts und der Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu leisten.
Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere folgende Maßnahmen:
Einrichtung, Unterhaltung und Ausbau einer ständigen historischen Ausstellung in Berlin;
Unterhaltung eines Willy-Brandt-Hauses in Lübeck mit einer ständigen Ausstellung;
Unterhaltung einer ständigen Ausstellung im Willy-Brandt-Forum Unkel;
Forschung und Anregung wissenschaftlicher Untersuchungen;
Veranstaltungen und Diskussionsforen mit deutscher und internationaler Beteiligung im Sinne des Stiftungszweckes;
Mitwirkung bei der Auswertung der Archivalien des "Willy-Brandt-Archivs im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung" nach Maßgabe des § 2 Abs. 3.
Die Stiftung arbeitet mit dem "Willy-Brandt-Archiv im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung" in Bonn gemäß Vertrag vom 1. Juni 1994 zusammen. Den Beirat dieses Archivs bilden die Mitglieder des Kuratoriums der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung.
Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Einrichtungen und Museen.
Aufbau, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer ständigen Ausstellung,
Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere folgende Maßnahmen:
Einrichtung und Unterhaltung eines Archivs nebst Forschungs- und Dokumentationsstelle in Stuttgart;
Zweck der Stiftung ist es, Folgendes zu fördern: Die Stiftung unterhält mit dieser Zielrichtung im jeweiligen Gastland deutsche Forschungsinstitute (Institute)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.