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Eine vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Weiterbildung wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die…
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die…
Eine vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung begonnene staatlich anerkannte Weiterbildung wird nach der bisher geltenden Vorschrift abgeschlossen und gilt als…
Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung begonnenen Prüfungsverfahren sind nach den bisherigen Vorschriften zu Ende zu führen.
Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.