§ 139 Abs. 6 WDODurchführung der Vollstreckung
Für die Kürzung des Ruhegehalts gilt Absatz 2 Satz 1 und 6 entsprechend, für die Aberkennung des Ruhegehalts gilt Absatz 5 Satz 1 und 2 entsprechend und für die…
§ 11 BDGBundesdisziplinargesetz
Die Kürzung des Ruhegehalts ist die bruchteilmäßige Verminderung des monatlichen Ruhegehalts des Ruhestandsbeamten um höchstens ein Fünftel auf längstens drei…
§ 11 SächsDGSächsisches Disziplinargesetz
Die Kürzung des Ruhegehalts ist die bruchteilsmäßige Verminderung des monatlichen Ruhegehalts der oder des Ruhestandsbeamten um höchstens ein Fünftel auf…
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 SDGSaarländisches Disziplinargesetz (SDG) Vom 13. Dezember 2005*
Kürzung des Ruhegehalts (§ 11) und
§ 130 Abs. 3 WDOZulässigkeit, Wirksamkeit, Beendigung
Die Einleitungsbehörde kann bei einer früheren Soldatin oder einem früheren Soldaten gleichzeitig mit der Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens…