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DieFür zuständigejede StelleVor-Ort-Kontrolle hatist gemäßim denAnschluss entsprechendenan unionsrechtlichendie RegelungenKontrolle dieein Stichprobenschriftlicher füroder dieelektronischer durchzuführendenBericht Vor-Ort-Kontrollenzu festzulegen.erstellen, der mindestens folgende Angaben enthalten muss:
die geprüften Förderregelungen und Anträge,
die Namen und die Funktionen der anwesenden Personen,
die geprüften Maßnahmen und Unterlagen, einschließlich des dabei zugrunde gelegten Prüfpfads und der überprüften Nachweise und
die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrolle.
DieEiner zuständigekontrollierten StellePerson hatist diebei GründeBeanstandungen fürinfolge dieder AuswahlVor-Ort-Kontrollen