Erwägungsgrund 60 32021R2116
In den Mitteilungen der Kommission mit den Titeln „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“, „Der europäische Grüne Deal“, „„Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ und „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ sind als strategische Ausrichtung der künftigen GAP die Stärkung der Umweltpflege und des Klimaschutzes sowie der Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen sowie -Zielwerten der Union genannt. Aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes ist es daher erforderlich, Daten aus dem System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen und andere Daten aus dem integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem auf nationaler Ebene wie auch auf Unionsebene auszutauschen. Deshalb sollte vorgesehen werden, dass die im Rahmen des integrierten Systems erhobenen Daten, die aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes von Bedeutung sind, zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten ausgetauscht und an die Organe und Einrichtungen der Union übermittelt werden. Um die Daten, die den verschiedenen Behörden zur Verfügung stehen, wirksamer für die Erstellung europäischer Statistiken nutzen zu können, sollte zudem vorgesehen werden, dass die Daten aus dem integrierten System Einrichtungen, die Teil des Europäischen Statistischen Systems sind, für statistische Zwecke zur Verfügung gestellt werden müssen.