§ 13 Abs. 5 WeinG 1994Behandlungsverfahren und Behandlungsstoffe
Für Rückstände in und auf Weintrauben sind anzuwenden.
§ 19 WeinÜVWeinüberwachungsverordnung
Die für die Überwachung zuständigen Stellen können neben den Proben, die bei Überprüfungen nach § 31 Absatz 7 des Weingesetzes in Verbindung mit § 43 Absatz 1…
§ 25 WeinÜV 1995Wein-Überwachungsverordnung
Im Rahmen der Überwachung sind Rückstellproben der amtlichen Qualitätsweinprüfung zur Feststellung der Identität sowie bei der Herbstkontrolle Proben des…
§ 27 Abs. 3 WeinÜV 1995Wein-Überwachungsverordnung
(weggefallen)
§ 12 Abs. 1 WeinG 1994Ermächtigungen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung einer ausreichenden…