§ 19 WeinÜVWeinüberwachungsverordnung
Die für die Überwachung zuständigen Stellen können neben den Proben, die bei Überprüfungen nach § 31 Absatz 7 des Weingesetzes in Verbindung mit § 43 Absatz 1…
§ 32 WeinG 1994Weingesetz
Soweit nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch die Beobachtung der Rückstandssituation bei Lebensmitteln (Lebensmittel-Monitoring) vorgesehen ist,…
§ 31 Abs. 1 Nr. 4 WeinG 1994Weingesetz
Erzeugnisse, sonstige Stoffe, Geräte und geschäftliche Unterlagen vorläufig sicherzustellen, soweit dies zur Durchführung der Überwachung erforderlich ist, und
§ 34 WeinÜV 1995Amtliche Untersuchung und Prüfung durch Stichproben (zu § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 7 des Weingesetzes)
Die amtliche Untersuchung und Prüfung kann stichprobenweise vorgenommen werden, wenn das Dokument nach Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 1 oder Artikel 44…
§ 20 Abs. 4 WeinÜVWeinüberwachungsverordnung
Die zuständigen Stellen der Länder haben den Austausch von Proben zur sensorischen und analytischen Beurteilung untereinander zu gewährleisten.