§ 47 WeinV 1995
Schäumende Getränke, die unter Zusatz von Kohlensäure aus entalkoholisiertem Wein hergestellt sind, dürfen, auch soweit sie nach Artikel 57 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 aufgemacht sind, in den Verkehr gebracht werden, wenn sie Auf dem mit dem Behältnis verbundenen Etikett hat derjenige, der das Etikett anbringt, die Angabe „Schäumendes Getränk aus entalkoholisiertem Wein“ in Schriftzeichen der gleichen Art, Farbe und Größe so anzugeben, dass sie sich deutlich von den anderen Angaben abhebt.
weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten und
als „Schäumendes Getränk aus entalkoholisiertem Wein“ auf den Flaschen, Behältnissen, Verpackungen, Getränkekarten und Preislisten bezeichnet sind.
Schäumende Getränke, die durch Vergärung oder unter Zusatz von Kohlensäure aus teilweise entalkoholisiertem Wein oder dem Vermischen aus entalkoholisiertem oder teilweise entalkoholisiertem Wein und Wein hergestellt sind, dürfen, auch soweit sie nach Artikel 57 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 aufgemacht sind, in den Verkehr gebracht werden, wenn sie Auf dem mit dem Behältnis verbundenen Etikett hat derjenige, der das Etikett anbringt, die Angabe „Schäumendes Getränk aus alkoholreduziertem Wein“ in Schriftzeichen der gleichen Art, Farbe und Größe so anzugeben, dass sie sich deutlich von den anderen Angaben abhebt.
mehr als 0,5 Volumenprozent und weniger als 4 Volumenprozent Alkohol enthalten und
als „Schäumendes Getränk aus alkoholreduziertem Wein“ auf den Flaschen, Behältnissen, Verpackungen, Getränkekarten und Preislisten bezeichnet sind.
In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 und des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 darf der Name einer einzigen Rebsorte angegeben werden, wenn mindestens 85 Prozent des Erzeugnisses aus dieser Rebsorte hergestellt worden sind.
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Getränke dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn bei ihrer Herstellung
kein Wasser zugesetzt worden ist und
zur Süßung, sofern sie gesüßt worden sind, ausschließlich Saccharose Traubenmost oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat zugesetzt worden sind.