§ 1 WeißzuckerBhVAnwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für…
Erwägungsgrund 14 32008R0707VERORDNUNG (EG) Nr. 707/2008 DER KOMMISSION vom 24. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker
Es sind die Anforderungen für den Weißzucker festzulegen, für den eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt werden kann.
§ 6 WeißzuckerBhVDuldungs- und Mitwirkungspflichten
Der Antragsteller hat während der Geschäfts- und Betriebszeit den Beauftragten der Bundesanstalt das Betreten der im Zusammenhang mit der Lagerhaltung stehenden…
§ 4 Abs. 2 PrLagerhBeihVVerordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Milcherzeugnisse
Die Bundesanstalt setzt die Beihilfe durch Bescheid fest.