Erwägungsgrund 17 32013R1308
Um ein Marktgleichgewicht zu erzielen und die Marktpreise zu stabilisieren, kann es notwendig sein, Beihilfen für die private Lagerung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu gewähren. Um Markttransparenz herzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte hinsichtlich der Bedingungen zu erlassen, gemäß denen sie beschließen kann, Beihilfen zur privaten Lagerhaltung unter Berücksichtigung der Marktlage zu gewähren.